Popsongs oder Kunstlieder?
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Es ist eine Besonderheit der Organisation und Aufführung von Programmen mit modernen Liedern in Deutschland, dass GEMA entscheidet, welche Art von Musik man präsentiert. Wenn ich mein Programm bei der Tantiemenabteilung einreiche, schicken sie mir eine Rechnung für die Art von Musik, die sie für meine Musik halten. Ich habe gewusst, dass sie meine Programme als Unterhaltungsmusik einstufen, aber ich habe mir nie Sorgen darüber gemacht, denn sie haben mir nie mehr als €107 für eine Vorstellung in Rechnung gestellt.
Die Rechnung für mein letztes Programm, "What It Is", war aber für €703,08. Obwohl es sich stilistisch nicht von den Programmen unterschieden hatte, die ich in den letzten zwanzig Jahren veranstaltet habe, wurde dieses Programm als ernste Musik eingestuft, wofür sie viel mehr verlangen.
Ich stand also vor einem Dilemma. Sollte ich dankbar sein, dass die GEMA den Komponisten in meinen Programmen endlich die Anerkennung gibt, die sie verdienen, oder sollte ich mich beschweren, dass sie sie in eine teurere Kategorie eingestuft hat?
Ich gebe zu, dass ich immer nach Liedern gesucht habe, die auf der zugänglichen Seite der Moderne liegen (ob sie "modern" klingen oder nicht, ist eine andere Frage), aber zugänglich ist nicht dasselbe wie populär. Ich bin davon überzeugt, dass es eine Grauzone zwischen Popsongs und modernen klassischen Liedern geben muss.
Aber nicht für die GEMA. Für sie gibt es nur Popsongs oder Kunstlieder.
Ich gebe es nur ungern zu, aber ich konnte es mir nicht leisten, in dieser Frage für meine Prinzipien einzustehen. Ich habe nichts dagegen, dass Komponisten für die Aufführung ihrer Werke Tantiemen erhalten. Aber Konzerte mit modernen Liedern zu veranstalten ist ein Verlustgeschäft. Es ist nur vertretbar, wenn sich die Verluste in Grenzen halten. Wenn die Tantiemen höher sind als die Kosten für die Saalmiete, dann ist das für mich einfach zu viel verlangt.
Ich beschwerte mich. Zu meiner großen Erleichterung änderte die GEMA ihre Meinung und stufte mein letztes Programm wieder als Unterhaltungsmusik ein. Die neue Gebühr betrug 35,19 €.